Wer hat ein Anrecht auf Rehabilitationssport?

Rehabilitationssport kommt für Menschen mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung in Frage, um sie möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Anspruchsleistung nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des neunten Sozialgesetzbuchs.

Welcher Arzt kann Rehabilitationssport verordnen?

Der Rehabilitationssport wird vom Arzt/ von der Ärztin verordnet und in der Regel von den Krankenkassen für einen begrenzten Zeitraum bewilligt sowie die Kosten übernommen. Jeder Allgemeinmediziner und fast alle Fachärzte können den Rehabilitationssport verordnen.

Wie wird Rehabilitationssport durchgeführt?

Der Rehabilitationssport wird in einer festen Gruppe mit max. 15 Teilnehmer*innen durchgeführt und dauert mindestens 45 Minuten. Im Herzsport dauert eine Übungseinheit mindestens 60 Minuten mit max. 20 Teilnehmer*innen und wird von einem Arzt/einer Ärztin während der gesamten Übungseinheit begleitet. In einer Rehabilitationssportgruppe haben die Betroffenen zudem die Möglichkeit sich untereinander auszutauschen und ihre Erfahrungswerte zu teilen.

Rehabilitationssport verfolgt u. a. das Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten, die eigene Verantwortlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen.

Darf ich im Rehabilitationssport an Geräten trainieren?

Nein. Übungen an Geräten, (z. B. Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Crosstrainer) sind im ärztlich verordneten Rehabilitationssport ausgeschlossene Maßnahmen.

Muss ich eine Beratung mit dem Sportverein vor dem Rehasport durchführen?

Ja. Die Sportvereine sind verpflichtet, vor der ersten Übungseinheit eine Beratung durchzuführen. Das Ergebnis muss protokolliert werden. Sie müssen einen Abzug erhalten.

Was ist ein Beratungsprotokoll?

Vor Beginn des Rehabilitationssports ist jeder Rehabilitationssportanbieter verpflichtet ein Beratungsgespräch durchzuführen in dem über die einzelnen Aspekte im Rehabilitationssport informiert wird.

Muss ich für die Beratung Geld bezahlen?

Nein. Die Beratung ist kostenfrei. Sportvereine dürfen hier kein Geld verlangen.

Muss ich Mitglied in dem Sportverein werden?

Nein. Der ärztlich verordnete Rehasport ist kostenlos. Eine Mitgliedschaft in einen Sportverein daher nicht nötig. Die Mitgliedschaft in dem Sportverein ist somit freiwillig.

Was ist eine Anwesenheitsliste?

Jeder Rehabilitationssportanbieter muss für jede anerkannte Rehabilitationssportgruppe eine Anwesenheitsliste führen, über die der Nachweis erfolgen muss, dass es sich beim Rehabilitationssport um eine feste Gruppe handelt und die nach den Vereinbarungen im Rehabilitationssport zulässige Gruppengröße eingehalten wird.

Was ist eine Teilnahmebestätigungsliste?

Mit der Teilnahmebestätigungsliste rechnet der Verein die erbrachten Leistungen im Rehabilitationssport mit den jeweiligen Kostenträgern ab. Die Teilnehmer*innen am Rehabilitationssport müssen am Tag des Rehabilitationssportangebots ihre tatsächliche Teilnahme in der Liste mit Datum und Unterschrift bestätigen.

Ich habe einen neuen Wohnort. Was wird aus meinem restlichen Rehasporteinheiten?

Sie müssen sich bei ihrer Übungsstätte/Sportverein abmelden und ihre Krankenkasse informieren. Um am neuen Wohnort die restlichen Einheiten durchführen zu können, erhalten Sie ein neue (Rest-) Bewilligung von der Krankenkasse. Dem neuen Sportverein/ der neuen Übungsstätte gilt es zu informieren, dass es sich nur noch um eine Restverordnung von Rehasport handelt.

Ich bin krank und kann nicht am Rehsport teilnehmen. Was passiert mit den Übungseinheiten?

Bitte informieren Sie die Übungsstätte und die Krankenkasse. Alles Weitere erfahren Sie von der Krankenkasse.